Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen

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Bildschirmarbeitsplätze sind beinahe zu jeder Jahreszeit ein schwieriges Thema. Im Sommer muss er möglichst blendfrei sein und auch im Herbst und Winter, wenn die Sonne tiefer steht und völlig anders den Bildschirm beleuchtet und damit vielleicht den Nutzer blendet muss gemäß Verordnung gegeben sein, dass man dennoch ungestört arbeiten kann. Doch nicht nur die direkte Sonneneinstrahlung, auch blendende Flächen und reflektierendes Licht dürfen die Arbeit nicht stören.

Licht fördert das Wohlbefinden

Licht ist für den Menschen wichtig und trägt sehr zu seinem Wohlbefinden bei – ebenso kann eine schlechte Beleuchtung aber auch Unwohlsein hervorrufen. Dazu gehören Kopfschmerzen, mangelnde Konzentrationsfähigkeit, Brennen und Tränen der Augen sowie ein allgemeines Unwohlsein. Auf Dauer kann eine schlechte Beleuchtung also immensen Schaden vor allem an den Augen anrichten. Wie wichtig das Thema ist zeigt die Bildschirmarbeitsverordnung. Und ja, eine solche gibt es wirklich, und das schon seit 1996 im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung. Diese gibt genau vor, wie ein optimal beleuchteter Arbeitsplatz auszusehen hat. Angestellte können also darauf bestehen, dass ihr Bildschirmarbeitsplatz den Vorschriften in puncto Beleuchtung entspricht.

Bildschirmarbeitsverordnung regelt optimale Beleuchtung

Dort wird unter anderem geregelt, dass die Beleuchtung der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen des Benutzers angepasst werden muss. Spiegelungen, Reflexionen und Blendungen dürfen die Arbeitsleistung nicht beeinflussen. Doch nicht nur das künstliche Licht muss stimmen, auch das von außen einfallende Tageslicht wird in der Bildschirmarbeitsverordnung geregelt. So heißt es weiter, dass die Fenster mit verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein müssen. So kann je nach Tageszeit und Lichteinfall eine optimale Beleuchtung sichergestellt werden.

Indirekte Beleuchtung und spiegelfreie Oberflächen

Bei der Neuinstallation gibt es zu beachten, dass die Beleuchtung parallel zum Fenster und zu den Arbeitsplätzen beziehungsweise in Hauptblickrichtung installiert wird. Das Licht sollte seitlich schräg von oben kommen und die indirekte Beleuchtung ist der direkten vorzuziehen. Zur allgemeinen Beleuchtung haben sich 500 Lux als besonders günstig erwiesen. Zu tragen kommt dabei auch die Auswahl der Oberflächen. Glänzende Schreibtische mögen vielleicht besser aussehen, dafür sind sie aber auch eine Blendquelle und können die Arbeit erheblich stören.

Das eigene Wohlbefinden als Maßstab

Für den Laien ist nicht ganz einfach zu erkennen, ob sein Arbeitsplatz nun den standardisierten Kriterien entspricht. Vor allem wer viel daheim in seinem Büro arbeitet oder sein eigener Chef ist, braucht entweder einen Experten, der ihn berät oder nimmt andere Kriterien als Maßstab. Diese sind zuallererst natürlich das eigene Wohlbefinden. Achten sollte man darauf, dass alles gut gelesen werden kann, sei es am Bildschirm oder die Unterlagen auf dem Schreibtisch. Zudem sollten weder Augenbrennen noch -flimmern auftreten. Des weiteren sollten alle Aufgaben blendfrei und ohne störende Beeinflussung gemacht werden können. Zu guter letzt zählt natürlich auch das Gesamtbefinden. Wer sich in seinem Büro beziehungsweise an seinem Arbeitsplatz wohlfühlt, für den scheint auch die Beleuchtung zu passen.

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