Gefährlicher Auftrag


Der Auftrag für die Hoffmann Profis war, in einer 10 kV-Schaltanlage des örtlichen Netzbetreibers die Revision eines Leistungsschalters vorzunehmen.

Eigens einen Elektromeister hat der Netzbetreiber abgestellt, um die Arbeiten der Hoffmann Profis zu beaufsichtigen. Der Plan war, nach Ende der Arbeiten das Schaltfeld wieder in Betrieb zu nehmen.

Exakt nach den fünf Sicherheitsregeln und ordnungsgemäß wurden die Arbeiten vorbereitet und durchgeführt. In der Normreihe DIN VDE 0105 sind diese fünf Sicherheitsregeln, vielleicht manchmal etwas umständlich, beschrieben. Die Hoffmann Profis kennen diese Regeln alle auswendig.

Einfach zusammengefasst heißt es: Anlage freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, erden und kurzschließen und die spannungsführenden Teile abdecken.

Nachdem alle Punkte sorgfältig durchgeführt und überprüft wurden, haben die Hoffmann Profis mit den Arbeiten am Leistungsschalter im Schaltfeld begonnen. Die Revision selbst war reine Routine und die Arbeiten waren schnell gemacht.

Nachdem die Hoffmann Profis ihren Auftrag ausgeführt haben, entfernte der Elektromeister des Netzbetreibers die Arbeitserde, nahm die Warnschilder von der Schaltfeldtür ab und schloss die Tür des Schaltfeldes mit einem Schlüssel ab.

In einem ähnlichen Fall in einem Kollegenbetrieb kehrte der Elektromonteur noch einmal zurück, weil ihm noch etwas eingefallen war. Er holte sich den Schlüssel zum Schaltschrank vom verantwortlichen Elektromeister und öffnete die Schaltfeldtür. Er verwechselte die Tür und öffnete irrtümlich die falsche. Da kam er ungeschützt mit unter Strom stehenden Teilen in Berührung. Trotz sofort durchgeführter Reanimierung konnte der herbeigerufene Notarzt nur noch den Tod des Kollegen feststellen.

Festzustellen bleibt, dass generell immer von einer in Betrieb befindlichen Anlage ausgegangen werden muss. Das bekommen alle Hoffmann Profis am ersten Arbeitstag ‚eingetrichtert‘.

Im Absatz 2 § 6 der BGV A3 wird gefordert: „Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden“, das gilt auch dann, wenn man glaubt, dass die Arbeiten alle abgeschlossen sind.