Prüfsiegel bei elektronischen Geräten

VDE-Prüfung

Weihnachten kommt unaufhaltsam näher und damit auch die Zeit, in der vermehrt elektronische Geräte gekauft werden. Das fängt schon bei Lichterketten, blinkenden Weihnachtssternen und Lichtschläuchen für den Außenbereich an und steigert sich bis zu Heiligabend in Spielekonsolen, Fernseher, Smartphones und Tablets. Aber auch wer ein Haushaltsgerät anschaffen will oder muss nimmt gern sein Weihnachtsgeld dafür her.
Schnäppchen kommen dabei sehr gelegen. Doch beim Kauf eines elektronischen Gerätes egal welcher Art sollte man nicht in erster Linie auf den Preis sondern auf die Sicherheit achten.

Die CE-Kennzeichnung
Eines davon sind Prüfsiegel. Zwei davon sind relativ bekannt. Zum einen das GS-Siegel das für „Geprüfte Sicherheit“ steht, zum anderen die CE-Kennzeichnung. Wie der Name schon sagt handelt es sich beim CE-Zeichen nicht um ein Siegel sondern lediglich um eine Kennzeichnung.
Diese besagt, dass das Produkt den geltenden Anforderungen in Europa genügt und in Verkehr gebracht werden darf. In Schulnoten ausgedrückt würde das in etwa einer drei bis vier entsprechen – nicht sehr vertrauenerweckend.

Die Merkmale der CE-Kennzeichnung sehen wie folgt aus:

  • Das Produkt darf nur in Verkehr gebracht werden wenn bei der
    Herstellung ein oder mehrere EU-Richtlinien beachtet werden die in Frage kommen
  • Die Hersteller müssen selbst wissen welche Richtlinien bei der
    Produktion berücksichtigt werden müssen
  • Der Hersteller erstellt eine Konformitätserklärung die besagt, dass er
    alle geltenden Richtlinien beachtet hat und bringt die CE-Kennzeichnung selbst an
  • Damit bestätigt der Hersteller die Einhaltung der grundlegenden
    Anforderungen an Sicherheit

An diesen Richtlinien kann man schon erkennen, dass das CE-Kennzeichen von niemandem geprüft wird da der Hersteller allein verantwortlich ist.
Kommen dazu noch ein seltsamer Geruch und unsauber geschnittene Kanten lässt man das Gerät besser stehen. Sicherer als ein Kauf im Internet ist der bei einem seriösen Händler auch wenn man ein paar Euro mehr bezahlen muss. Hier hat man auch bessere Chancen wenn man das Gerät umtauschen möchte und ein guter Händler bietet auch nur gute Ware an, kann doch jeder angerichtet Schaden auch auf ihn zurückfallen.

GS-Siegel
Mehr Sicherheit bietet das GS-Siegel. Ein Produkt, das damit versehen ist muss den Anforderungen von § 21 des Produktsicherheitsgesetzes entsprechen. Dabei kommen verschiedene andere Paragrafen zum Einsatz.
Kurz gesagt besagt es, dass das Baumuster eines Produktes auf Sicherheit geprüft wurde und die Fertigung überwacht wird. Weiterhin muss jedes Gerät eine deutsche und gut verständliche Bedienungsanleitung haben. Das GS-Siegel ist das einzige unabhängige Siegel. Weitere Siegel wie ENEC, VDE, ÖVE, TÜV und BG sind private Zeichen von verschiedenen Zertifizier- und Prüfstellen. Beim GS-Siegel wird außerdem überprüft ob das Gerät unter korrekten Bedingungen hergestellt wird. Hersteller die gegen Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen oder gar Kinderarbeit unterstützen bekommen kein Siegel.

Mit billigen Elektrogeräten ohne Prüfsiegel tut man also weder sich noch anderen einen Gefallen. Werden die Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten kann das Gerät überhitzen oder ein Kabelbrand entstehen.
Auch die Gefahr von Stromschlägen steigt.

Bild: VDE-Prüfung © Denis Junker – Fotolia